Ist ein Hund bei der Hausratversicherung versichert?

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Wer einen Hund hält, denkt irgendwann fast zwangsläufig über Versicherungsfragen nach. Was passiert, wenn der Hund etwas kaputt macht? Was, wenn er selbst gestohlen wird oder ihm etwas zustößt? Und deckt die Hausratversicherung, die man ohnehin schon für die eigene Wohnung abgeschlossen hat, solche Fälle womöglich gleich mit ab? Diese Frage klingt zunächst simpel, führt aber schnell in eine Reihe von Detailfragen, die viele Hundehalter überraschen. Denn tatsächlich liegt die Antwort nicht in einem klaren Ja oder Nein, sondern hängt stark davon ab, um welche Art von Schaden es konkret geht. Bevor man diese Frage im Detail beantworten kann, lohnt sich zunächst ein Blick darauf, was eine Hausratversicherung überhaupt leistet und wofür sie eigentlich gedacht ist.

Was deckt die Hausratversicherung grundsätzlich ab?

Die Hausratversicherung schützt, vereinfacht gesagt, alle beweglichen Gegenstände innerhalb der eigenen vier Wände. Dazu zählen Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Schmuck und viele weitere Gegenstände des täglichen Lebens, die sich im Haushalt befinden. Versichert sind dabei typischerweise Schäden, die durch bestimmte, im Vertrag klar benannte Gefahren entstehen wie Feuer, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasserschäden sowie Sturm- und Hagelschäden. Manche Tarife lassen sich zudem um weitere Bausteine wie Elementarschäden, Fahrraddiebstahl oder Glasbruch erweitern. Im Kern geht es bei der Hausratversicherung also darum, den Wert der eigenen Einrichtung und der persönlichen Gegenstände gegen ganz bestimmte, klar definierte Risiken abzusichern. Ein Hund fällt in dieses Konzept auf den ersten Blick nicht ohne Weiteres hinein, denn er ist weder ein Möbelstück noch ein Elektrogerät. Genau an dieser Stelle beginnt die eigentliche Fragestellung.

Ist der Hund selbst als „Sache“ mitversichert?

Rechtlich betrachtet gelten Tiere in den meisten Rechtsordnungen zwar nicht mehr uneingeschränkt als bloße Sachen, werden versicherungstechnisch aber in der Praxis häufig ähnlich behandelt wie Gegenstände, wenn es um Fragen des Eigentums und dessen Absicherung geht. Für die Hausratversicherung bedeutet das, dass der Hund selbst, also sein reiner materieller beziehungsweise ideeller Wert, in aller Regel nicht als Hausratgegenstand mitversichert ist. Man muss hier klar zwischen zwei völlig unterschiedlichen Fragestellungen unterscheiden. Die eine Frage lautet, ob der Wert des Tieres selbst abgesichert ist, etwa wenn es verloren geht oder gestohlen wird. Die andere, meist deutlich relevantere Frage betrifft Schäden, die durch das Verhalten des Hundes entstehen, sei es im eigenen Haushalt oder bei anderen Personen. Beide Aspekte werden von Versicherungen sehr unterschiedlich behandelt, weshalb es sich lohnt, sie getrennt zu betrachten.

Schäden, die der Hund am eigenen Hausrat verursacht

Ein besonders häufiger Anlass, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen, sind Schäden, die der eigene Hund an der eigenen Einrichtung verursacht. Das zerkratzte Ledersofa, der zerkaute Teppich oder die angenagte Tischkante sind klassische Beispiele, die wohl jeder Hundehalter kennt oder zumindest fürchtet. Solche Schäden sind über die klassische Hausratversicherung in aller Regel nicht abgedeckt. Der Grund liegt darin, dass die Hausratversicherung ausschließlich für die zuvor genannten, konkret definierten Gefahren wie Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm haftet. Ein selbstverursachter Schaden durch das eigene Haustier zählt schlicht nicht zu diesen versicherten Gefahren, selbst wenn der entstandene Schaden für den Halter schmerzhaft und teuer sein kann. Allerdings gibt es hier durchaus Unterschiede zwischen einzelnen Anbietern und Tarifen. Manche Versicherer bieten inzwischen optionale Zusatzklauseln oder spezielle Bausteine an, die zumindest bestimmte, klar abgegrenzte Schäden durch Haustiere am eigenen Hausrat mitversichern. Wer also sichergehen möchte, sollte nicht pauschal davon ausgehen, dass gar nichts geht, sondern gezielt in den eigenen Vertragsunterlagen nachsehen oder direkt beim Versicherer nachfragen, ob eine solche Erweiterung existiert und sinnvoll wäre.

Schäden, die der Hund bei anderen verursacht

Deutlich wichtiger und in der Praxis auch deutlich häufiger relevant ist, wenn der eigene Hund einen Schaden bei einer anderen Person verursacht, etwa indem er jemanden beißt, eine fremde Person umrennt und dabei verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt. Hier muss man ganz klar festhalten, dass dies nicht in den Zuständigkeitsbereich der Hausratversicherung fällt, sondern in den einer eigenen Tierhalterhaftpflichtversicherung, häufig auch als Hundehaftpflichtversicherung bezeichnet. Diese Versicherung ist speziell dafür konzipiert, Schäden abzudecken, die durch das eigene Tier bei Dritten entstehen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handelt. Gerade weil Hunde als sogenannte Tiergefahr gelten, also grundsätzlich ein gewisses, vom Halter nicht vollständig kontrollierbares Eigenverhalten an den Tag legen können, haftet der Halter nach dem Gesetz in vielen Fällen verschuldensunabhängig für Schäden, die sein Tier anrichtet. Diese Haftung kann im schlimmsten Fall existenzbedrohende Ausmaße annehmen, weshalb eine eigene Hundehaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen ist. In manchen Regionen ist eine solche Versicherung sogar gesetzlich verpflichtend, worauf im weiteren Verlauf noch genauer eingegangen wird.

Diebstahl des Hundes

Eine weitere Frage, die viele Hundehalter beschäftigt, betrifft den Fall, dass der Hund gestohlen wird. Grundsätzlich zählt Diebstahl zu den klassischen Gefahren, die eine Hausratversicherung abdeckt, allerdings bezieht sich dieser Schutz in erster Linie auf Gegenstände innerhalb der Wohnung, die im Rahmen eines Einbruchs entwendet werden. Wird der Hund hingegen beispielsweise beim Spaziergang, vor einem Geschäft angebunden oder aus dem eigenen Garten gestohlen, greift der klassische Hausratschutz in den meisten Fällen nicht oder nur sehr eingeschränkt. Manche Tarife erkennen zwar einen Diebstahl aus der eigenen Wohnung im Rahmen eines Einbruchs grundsätzlich an, doch der praktische Anwendungsfall bleibt dabei recht begrenzt, da die meisten Hundediebstähle eben nicht innerhalb der eigenen vier Wände stattfinden. Wer sich gegen dieses Risiko konkret absichern möchte, sollte sich daher nicht auf die Hausratversicherung verlassen, sondern gezielt nach speziellen Tierversicherungen oder entsprechenden Zusatzbausteinen Ausschau halten, die explizit den Diebstahl von Haustieren berücksichtigen.

Zusatzbausteine und Sonderregelungen einzelner Anbieter

Die verschiedenen Versicherungsanbieter unterscheiden sich zum Teil erheblich darin, was sie im Zusammenhang mit Haustieren überhaupt anbieten und mitversichern. Während der Basisschutz einer Hausratversicherung bei nahezu allen Anbietern ähnlich aufgebaut ist, gibt es am Markt durchaus Policen, die optionale Bausteine für Schäden durch Haustiere, für tierärztliche Notfallkosten oder sogar für den bereits erwähnten Diebstahl des Tieres enthalten. Diese Zusatzleistungen sind allerdings meist freiwillig zubuchbar und mit einem entsprechenden Aufpreis verbunden. Wer als Hundehalter also plant, seine Hausratversicherung neu abzuschließen oder den bestehenden Vertrag anzupassen, sollte die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) genau studieren oder sich direkt beim Versicherer beraten lassen. Nur ein Blick in das Kleingedruckte verrät zuverlässig, ob und in welchem Umfang der eigene Vierbeiner tatsächlich eine Rolle im Vertrag spielt.

Regionale Unterschiede im deutschsprachigen Raum

Auch wenn die grundsätzliche Systematik von Hausrat- und Tierhalterhaftpflichtversicherung in Deutschland, Österreich und der Schweiz recht ähnlich ist, gibt es im Detail durchaus Unterschiede, die für Hundehalter relevant sein können. In Deutschland etwa ist eine Hundehaftpflichtversicherung nicht bundesweit einheitlich vorgeschrieben, sondern die Regelungen variieren je nach Bundesland, wobei einige Länder eine Versicherungspflicht insbesondere für bestimmte, als auffällig eingestufte Hunderassen vorsehen. In Österreich existiert je nach Bundesland ebenfalls eine unterschiedliche Rechtslage, wobei in manchen Bundesländern eine allgemeine Haftpflichtversicherung für alle Hunde verpflichtend ist, unabhängig von Rasse oder Größe. In der Schweiz wiederum ist die Rechtslage kantonal geregelt, und auch hier besteht in vielen Kantonen eine Versicherungspflicht für Hundehalter. Diese regionalen Unterschiede zeigen, dass es sich in jedem Fall lohnt, die lokal geltenden Bestimmungen zu prüfen, anstatt sich allein auf allgemeine Aussagen zu verlassen, denn gerade bei der Frage einer möglichen Versicherungspflicht können die Konsequenzen bei Nichtbeachtung durchaus empfindlich ausfallen.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich als Hundehalter unbedingt eine eigene Versicherung für meinen Hund?

In den meisten Fällen ja, denn die Hausratversicherung deckt weder Schäden ab, die der Hund bei anderen verursacht, noch in der Regel Schäden am eigenen Hausrat durch das Tier selbst. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher praktisch unverzichtbar und in manchen Regionen sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Was zahlt die Hausratversicherung im Zusammenhang mit meinem Hund tatsächlich?

Im Regelfall greift die Hausratversicherung nur dann, wenn ein durch den Vertrag klar definierter Schadensfall wie Einbruchdiebstahl, Feuer oder Leitungswasser vorliegt und der Hund dabei allenfalls indirekt eine Rolle spielt, etwa als gestohlener Gegenstand im Rahmen eines Einbruchs. Direkte Schäden, die der Hund selbst verursacht, sind hingegen meist ausgeschlossen, sofern kein spezieller Zusatzbaustein vereinbart wurde.